Neuer Lock-down hat Konsequenzen für Gottesdienste und Gemeindeversammlung
Der neue Lock-down und das Versammlungsverbot haben auch Konsequenzen für die Gottesdienste der Kirchengemeinden. So hat die evangelische Kirchengemeinde Auringen beschlossen, den großen oekumenischen Gottesdienst mit Krippenspiel auf dem Sportplatz ausfallen zu lassen. Er wurde aufgenommen und wird an Heilig Abend ab 15 Uhr online auf der Webseite der beiden Gemeinde zu sehen sein. (www.evangelische-kirche-auringen.org oder www.st-birgid.de ). Die Christvesper am 24.12. um 18 Uhr findet nicht, wie geplant, im Freien statt, sondern in der Kirche. Bei den ständig steigenden Zahlen wäre die Gefahr, dass auch noch relativ kurzfristig die Genehmigungen für größere Außengottesdienste zurückgezogen würden. Außerdem möchte die Gemeinde ein Zeichen setzen, bei ihren Gottesdiensten nur die überschaubare Anzahl von Gottesdienstbesuchern zuzulassen, die auch in den letzten Monaten mit dem passenden Hygienekonzept, das Risiko der Ansteckung so gering wie möglich hält. Am 25.12. findet um 10.30 Uhr ein Weihnachtsgottesdienst statt. Anmeldung für die beiden Gottesdienste erfolgt bei Pfrn. Bea Ackermann (06127/4271). Am 26.12. lädt die evangelische Kirchengemeinde Naurod um 9.30 Uhr zu einem zentralen Weihnachtsgottesdienst ein. Die Anmeldung für diesen Gottesdienst erfolgt bis freitags 12 Uhr im Pfarrbüro Naurod (06127/61238 oder per Mail bei Pfrn. Arami Neumann (a.neumann@ev-kirche-naurod,de)
Neben den Gottesdiensten wollten wir auch die Gemeindeversammlung zur Wahl des neuen Kirchenvorstands am 3.1. durchführen, in der Hoffnung, dafür einen größeren Raum als die Kirche benutzen zu können. Jetzt bleibt uns nur noch der Kirchraum, der neben den Kandidierenden lediglich Platz für weitere 16 Einzelpersonen bietet, was nicht alle Menschen, die zur Gemeindeversammlung kommen wollen, zulassen würde. Diese Einschränkung des Wahlrechtes wäre sicher rechtswidrig. Die Gemeindeversammlung muss jedoch nach der Kirchengemeindewahlordnung bis spätestens 15.1.2020 durchgeführt sein, damit eine Wahl im Juni rechtlich möglich ist.
Dieses Dilemma hat den Kirchenvorstand am 14.12. bewogen, zu beschließen, dass entsprechend § 10 Abs. 4b auf die Durchführung einer öffentlichen Gemeindeversammlung verzichtet wird. Der vorläufige Wahlvorschlag wird der Gemeinde in den Schaukästen, im Gottesdienst und auf der Homepage zugänglich gemacht. Es ist, das ist neu bei Kirchenvorstandswahlen, der Gemeinde die Mitwirkung an dem Wahlvorschlag weiterhin eröffnet, indem die wahlberechtigten Gemeindemitglieder per schriftlicher Mitteilung an den Kirchenvorstand Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen können. Für eine schriftliche Ergänzung des vorläufigen Wahlvorschlags braucht es eine Unterschriftenliste, die für eine Kandidatur von mindestens 10 Personen unterschrieben sein muss und ebenfalls von der Kandidatin/dem Kandidaten. Diese Liste erhalten Sie auf Anfrage über das Büro in Medenbach (06122-13110) von Frau Franz zugeschickt. Die Aktion läuft zwischen dem 18.12. 2020 und 4.1.2021. Danach wird der endgültige Wahlvorschlag festgelegt.