Bis auf Weiteres finden keine Gottesdienste, Kindergottesdienste, Jugendgruppen und kein Konfirmationsunterricht statt.
Die Veranstaltungen im Ev. Gemeindehaus müssen ebenfalls abgesagt werden.
Grundlagen dieser Entscheidung sind die „Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Wiesbaden bezüglich Veranstaltungen ab 150 Teilnehmern“ vom 13.3.2020 und die „Handlungsempfehlungen der EKHN zum Coronavirus“ vom 13.3.2020
Für den Kirchenvorstand
Gabi Schmidt
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Pressereferat
Gesundheit, Homepage
Stadt Wiesbaden erlässt weitere Allgemeinverfügung bezüglich Veranstaltungen ab 150 Teilnehmern
Nachdem die Landeshauptstadt Wiesbaden heute bereits im Wege sogenannter Allgemeinverfügungen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern, in geschlossenen Räumen und im Freien, untersagt hat sowie Vorschriften für die Quarantäne erlassen hat, sind nun im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung auch Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab 150 Teilnehmern im Stadtgebiet verboten worden. Die Anordnung tritt mit Bekanntgabe in Kraft und gilt bis einschließlich Freitag, 10. April.
Der Veranstaltungsbegriff ist weit gefasst: Hierunter fallen nicht nur Sportereignisse mit einer entsprechenden Zuschauerzahl, sondern insbesondere auch Kongresse, Messen und Tagungen, Tanzveranstaltungen, Theater, Konzerte und ähnliche Festivitäten, aber auch Personal-, Betriebs- und Gesellschafterversammlungen.
Die Verfügung enthält eine Reihe von Ausnahmen für Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und im Zusammenhang mit der Befriedigung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens, (Lebensmittelhandel, gastronomische Einrichtung zur Verabreichung von Speisen, etc.).
Im Übrigen dürfen öffentliche und private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit weniger als 150 Teilnehmenden nur noch durchgeführt werden, wenn
– sämtliche Teilnehmenden namentlich mit einer ladungsfähigen Wohnanschrift lückenlos in einer Namensliste erfasst werden,
– die Namensliste für einen Zeitraum von vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung vorgehalten wird,
– die Namensliste auf Aufforderung des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt Wiesbaden ohne schuldhaftes Zögern an das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden übermittelt wird,
– ein enger räumlicher Kontakt zwischen den Teilnehmenden ausgeschlossen wird,
– für eine ausreichende Belüftung der Veranstaltungsstätte gesorgt wird und
– die Veranstaltung aus objektiv nachvollziehbaren Gründen nicht verschoben werden kann.
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen rund um das Coronavirus haben, erreichen täglich von 8 bis 20 Uhr unter der (0611) 318080 das Infotelefon der Stadt Wiesbaden. Unter (0800) 5554666 ist zudem täglich von 8 bis 20 Uhr die hessenweite Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erreichbar. Mehr Informationen stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.
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Dringende Handlungsempfehlungen zum Corona Virus
(Stand: 13. März 2020)
Die weitere Ausbreitung des Corona-Virus ist eine schwerwiegende Bedrohung. Es ist mittlerweile sehr deutlich, dass es nicht nur darum geht, Einzelne zu schützen. Gemeinsam müssen wir alles tun, um eine Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Das ist nötig, um eine ausreichende Versorgung für alle Erkrankten zu gewährleisten. Deshalb muss alles getan werden, um Situationen zu vermeiden, die Infektionen begünstigen. Das Virus kann sich vor allem dann weiter verbreiten, wenn viele Menschen zusammenkommen. Da wir als Kirche immer wieder Menschen in Gottesdiensten, Veranstaltungen und in unserer täglichen Arbeit zusammenführen, haben wir eine große Mitverantwortung. Mit unserer Botschaft ist der Anspruch verbunden, gerade diejenigen zu schützen, die besonders gefährdet sind. Das sind in der gegenwärtigen Bedrohung Menschen mit Vorerkrankungen und alte Menschen, aber selbstverständlich auch alle anderen.
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gibt deshalb Handlungsempfehlungen für Kirchengemeinden, Dekanate und Einrichtungen und bittet dringend, diese zu beachten. Die Handlungsempfehlungen werden von einem eingesetzten Krisenstab der Lage entsprechend fortlaufend aktualisiert.
Aktuelle Informationen finden sich im Internet hier: http://www.ekhn.de/corona
Individuelle Fragen bezüglich Verhalten und Planung im Rahmen kirchlicher Arbeit können an die zentrale E-Mail-Adresse corona@ekhn.de gerichtet werden.
Weitere Hinweise zum Umgang mit der Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: bzga.de.
Generelle Linie: Verzicht auf Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen, zu denen Menschen auf engem Raum zusammenkommen, bergen das Risiko, dass Viren übertragen werden und anschließend in neue Kreise der Bevölkerung gelangen. Dies gilt umso mehr für Veranstaltungen, zu denen Menschen überregional anreisen. Deshalb empfehlen wir eine grundsätzliche Absage aller Veranstaltungen anhand der folgenden Kategorien:
Öffentliche Veranstaltungen
Gemäß Erlass des Hessischen Sozialministeriums und der Empfehlung der rheinland-pfälzischen Landesregierung sind öffentliche Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmer*innen abzusagen. Auch andere öffentliche Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmenden sollen abgesagt werden (z.B. Konzerte und Konferenzen).
Interne Veranstaltungen
Auch bei internen Veranstaltungen ist kritisch zu prüfen, ob diese unbedingt notwendig sind, oder ob auf sie verzichtet werden kann (z.B. Gemeindekreise, Chorproben, Sitzungen, Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Reisen).
Gottesdienste
Gottesdienste haben eine wichtige seelsorgliche Funktion. Sie können nach unserer Einschätzung zurzeit weiterhin stattfinden, sofern es die örtlichen Bedingungen erlauben. Bei der Entscheidung sind folgende Kriterien zu beachten:
Anweisungen und Empfehlungen örtlicher Behörden sind zu befolgen.
Gibt es in der Nähe bekannte Infektionsfälle?
Können die Teilnehmenden im Gottesdienstraum den empfohlenen Sicherheitsabstand von 1 Meter einhalten?
Kann das Risiko durch Maßnahmen minimiert werden (z.B: durch gutes Lüften und Desinfizieren)?
In der Liturgie soll auf körperliche Nähe und direkten Kontakt verzichtet werden. Dies betrifft insbesondere den Friedensgruß, den Handschlag sowie das Austeilen von Gesangbüchern. Wo möglich, können Streaming-Angebote oder On-Demand-Angebote (Audio und / oder Video) gemacht werden. Auch Fernseh- und Rundfunkgottesdienste können in dieser Zeit eine Alternative sein.
Vorerst Verzicht auf das Abendmahl
Es wird empfohlen, bis auf Weiteres auf die Feier des Abendmahles zu verzichten. Für die Karwoche und Ostern werden aktuelle Empfehlungen entsprechend der dann gültigen Lage gegeben. Hausabendmahle sollten im Rahmen der Seelsorge weiterhin möglich sein.
Vorstellungsgottesdienste und Konfi-Freizeiten
Vorstellungsgottesdienste und Konfi-Freizeiten, die in den nächsten Wochen geplant sind, sollen abgesagt werden. Ob und wann sie wieder möglich sind, hängt von der Entwicklung der Pandemie ab.
Konfirmationsgottesdienste
Wie mit den Konfirmationsgottesdiensten umzugehen ist, wird derzeit geprüft. Es ist damit zu rechnen, dass auch die Konfirmationen verschoben werden müssen. Eine Empfehlung folgt bis spätestens 20. März.
Jubiläen, Verabschiedungen, Amtseinführungen, Ordinationen
Sofern geplant ist, Jubiläen, Verabschiedungen, Amtseinführungen und Ordinationen in einem öffentlichen Rahmen zu feiern, sollen sie verschoben werden.
Tauf-, Trau- und Bestattungsgottesdienste
Auch bei Tauf-, Trau- und Bestattungsgottesdiensten muss der Schutz der Teilnehmenden im Vordergrund stehen. Vor Ort ist zu prüfen: Gibt es eine vertretbare Form, bei der die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden können? Bei Bestattungen kann durch eine Feier unter freiem Himmel die Ansteckungsgefahr verringert werden.
Kindertagesstätten und kirchliche Schulen
Kindertagesstätten und kirchliche Schulen halten sich an die Vorgaben der Schulämter und ggf. des zuständigen Gesundheitsamtes.
Häusliche Besuche
Bei persönlichen Kontakten im Rahmen der Seelsorge geht es darum, Begleitung zu gewährleisten und das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Empfehlungen zur konkreten Umsetzung für Hausbesuche, Besuchsdienste und Besuche in Heimen werden derzeit erarbeitet. Bei Besuchen in Seniorenheimen soll vorher mit der Hausleitung geklärt werden, in welchem Rahmen Kontakte möglich sind.
Alle sind in der Verantwortung Ehrenamtliche sind wie Hauptamtliche in der Pflicht, das Corona-Virus nicht weiterzutragen. Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder mit Infizierten oder mit Personen aus einem Risikogebiet in Kontakt war, soll Gottesdienste und andere Veranstaltungen für zwei Wochen nicht besuchen.
Geistliche Herausforderung
Die Corona-Pandemie ist eine große Belastung für viele Menschen, für die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt. Die große Infektionsgefahr zwingt uns zu sehr schmerzlichen Maßnahmen. Uns liegt daran, Menschen so zusammenzubringen, dass sie miteinander gestärkt werden – durch das Hören auf Gottes Wort, durch Gesang, Gebet, Gespräch und darin, dass sie aneinander Anteil nehmen und sich gegenseitig unterstützen. Jetzt ist es geboten, vielfach Abstand voneinander zu halten, wo es doch gerade in solchen Zeiten auch schützende und anteilnehmende Gemeinschaft braucht. Es geht deshalb auch darum, die Notwendigkeit, dass wir einander schützen, als gemeinschaftliches Handeln zu begreifen, mit dem wir uns umeinander sorgen. Und es geht darum, auch in den Zeiten des Abstands voneinander, Formen zu suchen und zu pflegen, in denen wir miteinander Halt und Kraft im Evangelium finden. Nächstenliebe ist und bleibt unser Maßstab.